Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 1 RA 105/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,82413
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 1 RA 105/04 (https://dejure.org/2006,82413)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.01.2006 - L 1 RA 105/04 (https://dejure.org/2006,82413)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - L 1 RA 105/04 (https://dejure.org/2006,82413)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,82413) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.06.2004 - L 6 RA 154/03
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 1 RA 105/04
    Der vorliegende Fall sei daher mangels Beweislosigkeit so zu entscheiden wie derjenige des LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 19.5.2004, L 6 RA 154/03), der andere Auftraggeber betroffen habe, aber ebenfalls durch Beweislast-Urteil entschieden worden sei.

    Dass damit der erkennende Senat zu einem von der Entscheidung des LSG NRW (ebenfalls die Fa. I. betreffend) abweichenden Ergebnis gelangt, ist zum Einen damit zu erklären, dass es sich vorliegend um einen Kläger mit anderer Einkommenssituation handelt, und zum Zweiten damit, dass das LSG NRW zur Feststellung der Einkünfte des dortigen Klägers dessen "Einschätzung" zugrunde gelegt hat (S. 15 des Urteils), während der erkennende Senat die (objektive) Beweislage würdigt und dabei zur Beweislosigkeit des Klägers kommt (ähnlich: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2.6.2004, L 6 RA 154/03).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 1 RA 105/04
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass die tatsächliche Tätigkeit des Klägers von den vertraglichen Regelungen abweichen konnte und kann und dass - so etwa bei der Bestimmung der Versicherungspflicht nach § 7 SGB IV - bei Abweichungen zwischen der Vertragslage einerseits und der Tatsachenlage andererseits die Tatsachenlage den Ausschlag geben kann (vgl. zur Bestimmung des Vorliegens einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach § 7 SGB IV: BSGE 87, 53, 55 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 15; BSGE 85, 214, 216 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 48; BSGE 45, 199, 200 ff = SozR 2200 § 1227 Nr. 8; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19, jeweils mwN, sowie zudem BSG, Urteil vom 19.8.2003, B 2 U 38/02 R; BSG, Breithaupt 1991, 708, 710).
  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 1 RA 105/04
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass die tatsächliche Tätigkeit des Klägers von den vertraglichen Regelungen abweichen konnte und kann und dass - so etwa bei der Bestimmung der Versicherungspflicht nach § 7 SGB IV - bei Abweichungen zwischen der Vertragslage einerseits und der Tatsachenlage andererseits die Tatsachenlage den Ausschlag geben kann (vgl. zur Bestimmung des Vorliegens einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach § 7 SGB IV: BSGE 87, 53, 55 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 15; BSGE 85, 214, 216 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 48; BSGE 45, 199, 200 ff = SozR 2200 § 1227 Nr. 8; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19, jeweils mwN, sowie zudem BSG, Urteil vom 19.8.2003, B 2 U 38/02 R; BSG, Breithaupt 1991, 708, 710).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 1 RA 105/04
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass die tatsächliche Tätigkeit des Klägers von den vertraglichen Regelungen abweichen konnte und kann und dass - so etwa bei der Bestimmung der Versicherungspflicht nach § 7 SGB IV - bei Abweichungen zwischen der Vertragslage einerseits und der Tatsachenlage andererseits die Tatsachenlage den Ausschlag geben kann (vgl. zur Bestimmung des Vorliegens einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach § 7 SGB IV: BSGE 87, 53, 55 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 15; BSGE 85, 214, 216 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 48; BSGE 45, 199, 200 ff = SozR 2200 § 1227 Nr. 8; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19, jeweils mwN, sowie zudem BSG, Urteil vom 19.8.2003, B 2 U 38/02 R; BSG, Breithaupt 1991, 708, 710).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R

    Keine Versicherungspflicht für Vorstandsmitglieder in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 1 RA 105/04
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass die tatsächliche Tätigkeit des Klägers von den vertraglichen Regelungen abweichen konnte und kann und dass - so etwa bei der Bestimmung der Versicherungspflicht nach § 7 SGB IV - bei Abweichungen zwischen der Vertragslage einerseits und der Tatsachenlage andererseits die Tatsachenlage den Ausschlag geben kann (vgl. zur Bestimmung des Vorliegens einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach § 7 SGB IV: BSGE 87, 53, 55 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 15; BSGE 85, 214, 216 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 48; BSGE 45, 199, 200 ff = SozR 2200 § 1227 Nr. 8; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19, jeweils mwN, sowie zudem BSG, Urteil vom 19.8.2003, B 2 U 38/02 R; BSG, Breithaupt 1991, 708, 710).
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 1 RA 105/04
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass die tatsächliche Tätigkeit des Klägers von den vertraglichen Regelungen abweichen konnte und kann und dass - so etwa bei der Bestimmung der Versicherungspflicht nach § 7 SGB IV - bei Abweichungen zwischen der Vertragslage einerseits und der Tatsachenlage andererseits die Tatsachenlage den Ausschlag geben kann (vgl. zur Bestimmung des Vorliegens einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach § 7 SGB IV: BSGE 87, 53, 55 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 15; BSGE 85, 214, 216 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 48; BSGE 45, 199, 200 ff = SozR 2200 § 1227 Nr. 8; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19, jeweils mwN, sowie zudem BSG, Urteil vom 19.8.2003, B 2 U 38/02 R; BSG, Breithaupt 1991, 708, 710).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2005 - L 8 RA 6/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 1 RA 105/04
    Daneben hat er Kläger im Termin zur mündlichen Verhandlung ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vorgelegt, das ebenfalls zu einem Auftragnehmer (Handelsvertreter) der Fa. I. ergangen ist (Urteil vom 12.1.2005, L 8 RA 6/03).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.09.2009 - L 1 RA 301/05

    Rentenversicherungspflicht, arbeitnehmerähnlicher Selbständiger,

    Sie verweist zur Begründung im Wesentlichen auf ihre Ausführungen im sozialgerichtlichen Verfahren, vertieft diese und bezeiht sich auf ein Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen, welches die Versicherungspflicht eines Vermittlers der Q. nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI bejaht hat (Urteil vom 26. Januar 2006, L 1 RA 105/04, Bl. 268 ff. GA).

    Entscheidend sind dabei allein die tatsächlichen Verhältnisse (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Januar 2006, Az: L 1 RA 105/04, dokumentiert in juris, Rdnr. 63).

  • LSG Bayern, 17.10.2006 - L 6 R 125/06

    Umfang der Versicherungspflicht eines Franchise-Nehmers in der gesetzlichen

    Für diese Bewertung kommen der anteilige Umfang der betreffenden Tätigkeit für den Auftraggeber und der Anteil der von diesen bezogenen Entgelte in Betracht (vgl. Klattenhoff, a.a.O., Rdnr.41a; LSG Saarland, Urteil vom 01.12.2005, Az.: L 1 RA 11/04; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.01.2006 Az.: L 1 RA 105/04; Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger NZA 2000, S.190 ff.).
  • SG Braunschweig, 11.10.2010 - S 60 R 284/08
    Ausweislich der Gesetzesbegründung umfasst die Voraussetzung, dass der selbständig Tätige im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sein darf, nicht nur den Fall, dass der Betreffende rechtlich (vertraglich) im Wesentlichen an einen Auftraggeber gebunden ist, sondern auch den Fall, dass er tatsächlich (wirtschaftlich) im Wesentlichen von einem einzigen Auftraggeber abhängig ist (BT-Drs. 14/45, S. 20) Ob für die Erfüllung des Merkmals der wirtschaftlichen Abhängigkeit von einem Auftraggeber ein Anteil von mehr als 50% der Einkünfte auf diesen entfallen müssen oder ob die von der Beklagten zugrunde gelegten fünf Sechstel erforderlich sind (so LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.1.2006 - L 1 RA 105/04), kann hier dahinstehen, weil für den streitgegenständlichen Zeitraum das Erfordernis von Einkommen von fünf Sechsteln oder mehr von einem Auftraggeber erfüllt ist.
  • SG Duisburg, 20.10.2009 - S 37 (34) R 345/07

    Rentenversicherung

    In der Rechtsprechung wird demgegenüber davon ausgegangen, dass das Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit für einen der Auftraggeber jedenfalls deutlich mehr als 50 % ausmachen muss, um die Annahme einer wirtschaftlichen Abhängigkeit von einem Auftraggeber zu rechtfertigen (vgl. LSG für das Saarland aaO; LSG Baden-Württemberg aaO; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 26.01.2006 - Az.: L 1 RA 105/04).
  • SG Hannover, 25.05.2007 - S 14 RA 472/05
    Für einen Auftrageber ist der Selbständige tätig, wenn er von diesem wirtschaftlich ab-hängig ist und entweder den deutlich überwiegenden Teil seiner Arbeitszeit für diesen Auftraggeber aufwendet (zeitbezogene Betrachtung) oder mehr als 50 % seines Ge-samteinkommens oder sogar 5/6 dieses Einkommens aus der Tätigkeit für diesen Auf-traggeber erzielt (einkommensbezogene Betrachtung), (vgl. Landessozialgericht Nieder-sachsen-Bremen, Urteil vom 26. Januar 2006, Aktenzeichen L 1 RA 105/04, veröffentlich in Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht